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Aufgaben Vertrauenskörper |
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Der Vertrauenskörper organisiert die Interessenvertretung der IG Metall im Betrieb
- vertritt die Politik der IG Metall und die Interessen ihrer Mitglieder im Betrieb

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- organisiert und koordiniert die gewerkschaftliche Informationsund Öffentlichkeitsarbeit

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- macht die Betreuung der Mitglieder und die Werbung neuer Mitglieder zu einem ständigen Schwerpunkt seiner Arbeit

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- entwickelt Arbeitsstrukturen und Formen, die geeignet sind, die Mitglieder an der Meinungsbildung zu beteiligen

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- unterstützt den Ortsvorstand, die Bezirksleitung und den Vorstand bei der Vorbereitung und Durchführung von Aufsichtsratswahlen

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- unterbreitet den Mitgliedern unter Berücksichtigung des jeweiligen Ortsstatuts Vorschläge für die Wahl der Mitglieder zur Delegiertenversammlung

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- kann Anträge an die Delegiertenversammlung stellen

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- führt in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorstand Mitgliederversammlungen zur Meinungs- und Willensbildung durch

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- wird im Geltungsbereich des Mitbestimmungs-gesetzes '76 nach den hierfür geltenden Richtlinien der IG Metall tätig

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- unterstützt den Betriebsrat, die Jugendvertretung, den/die Vertrauensmann/ frau der Schwerbehinderten und die in der IG Metall organisierten Arbeitnehmervertreter/ innen im Aufsichtsrat; dies geschieht unter Berücksichtigung der IG Metall-Politik und der unterschiedlichen Aufgabenstellung

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- organisiert - wenn erforderlich - unter der Leitung des Ortsvorstands oder der Bezirksleitung die betriebliche Tarifarbeit. Er macht Vorschläge für die von der Mitgliederversammlung bzw. der Delegiertenversammlung zu wählenden Mitglieder betrieblicher Tarifkommissionen

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- fördert die Arbeit der Delegiertenversammlung durch regelmäßige Informationen der Vertrauensleute und Mitglieder über deren Diskussion und Beschlüsse

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- unterstützt den Ortsvorstand bei der Meinungsbildung zu gewerkschaftlichen Themen und Maßnahmen, insbesondere wenn es gilt, die Tarifbewegung vorzubereiten und durchzuführen
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- hat unter der Leitung des Ortsvorstands den Wahlvorschlag der IG Metall zur Betriebsratswahl, zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung und zur Wahl des/der Schwerbehinderten-Vertrauensmannes/ frau aufzustellenund zu beschließen. Im Konflikt entscheidet der Ortsvorstand
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